Weitere Entscheidung unten: LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011

Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10   

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https://dejure.org/2010,27024
LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10 (https://dejure.org/2010,27024)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 24.09.2010 - 3 Sa 86/10 (https://dejure.org/2010,27024)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 24. September 2010 - 3 Sa 86/10 (https://dejure.org/2010,27024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband"; Feststellungsantrag eines Rettungssanitäters auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit Betriebserwerber nach rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung sächsischer Rettungsdienste auf "Rettungszweckverband"; Feststellungsantrag eines Rettungssanitäters auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit Betriebserwerber nach rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10
    Das Merkmal des Teilzwecks dient zur Abgrenzung der organisatorischen Einheit; im Teilbetrieb müssen aber nicht andersartige Zwecke als im übrigen Betrieb verfolgt werden (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08 - NZA 2010, 499, 500, m.w.N.).

    Es muss eine im Wesentlichen unveränderte Fortführung der bisher in dieser abgrenzbaren Einheit geleisteten Tätigkeit möglich sein (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08 - NZA 2010, 499, 501, m. w. N.).

    Dies erlaubt nämlich dem Erwerber, die Produktionsfaktoren in ihrer Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zu nutzen, selbst wenn sie nach der Übertragung in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. BAG, Urteil vom 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08 - NZA 2010, 499, 501 f., m. w. N.).

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10
    Das muss nicht der Betriebsinhaber sein, das kann auch ein anderer sein, sofern er im Namen des Betriebsinhabers handelt (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - NZA 2006, 597, 600 und 603, m. w. N.).

    Das Direktionsrecht gegenüber Arbeitnehmern muss nicht durch den Betriebsinhaber selbst ausgeübt werden (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - NZA 2006, 597, 603, m. w. N.).

    Nach den allgemeinen Grundsätzen muss aber derjenige, der eine günstige Rechtsfolge für sich in Anspruch nehmen will, darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen dieser Rechtsfolge vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - NZA 2006, 597, 603, m. w. N.).

  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10
    Es reicht nicht aus, wenn der Erwerber mit einzelnen bisher nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln einen Betrieb oder Betriebsteil gründet (vgl. BAG, Urteil vom 21.02.2008 - 8 AZR 77/07 - NZA 2008, 825, 826, m. w. N.).
  • EuGH, 05.05.1988 - 144/87

    Berg / Besselsen

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10
    Die Rückübertragung der Betriebsmittel aufgrund der Beendigung eines Vertragsverhältnisses (hier: des öffentlich-rechtlichen Vertrages des Beklagten mit der ... gGmbH) beruht auf dem vormaligen Vertragsverhältnis und stellt damit eine rechtsgeschäftliche Übertragung dar (vgl. EuGH, Urteil vom 05.05.1988 - C-144 und 145/87 - NZA 1990, 885 ).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Urteile vom 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 - NZA 2006, 791, 794 und vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - NZA 2009, 29, 31, jeweils m. w. N.) kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden.
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. Urteile vom 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 - NZA 2006, 791, 794 und vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - NZA 2009, 29, 31, jeweils m. w. N.) kann das Recht, eine Klage zu erheben, verwirkt werden.
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10
    Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist hingegen unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtiggestellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 28.08.2008 - 2 AZR 279/07 - NZA 2009, 221, 222, m. w. N.).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10
    Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 26.05.2005 (- C-478/03 -, NZA 2005, 681, 682) Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14.02.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen dahin ausgelegt, dass der Zeitpunkt des Übergangs i. S. dieser Bestimmung dem Zeitpunkt entspricht, zu dem die Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Veräußerer auf den Erwerber übergeht.
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05

    Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 24.09.2010 - 3 Sa 86/10
    Das rechtliche Interesse an einer alsbaldigen Feststellung ergibt sich daraus, dass der Beklagte den Bestand des von der klagenden Partei behaupteten Rechtsverhältnisses ernstlich bestreitet (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2005 - 9 AZR 209/05 - NZA 2006, 502, 503).
  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 644/10

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 - 3 Sa 86/10 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,72722
LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10 (https://dejure.org/2011,72722)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.10.2011 - 3 Sa 86/10 (https://dejure.org/2011,72722)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 3 Sa 86/10 (https://dejure.org/2011,72722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10
    Sinngemäß würden für die hier streitgegenständliche Problematik die Ausführungen zur Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes durch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer im Urteil des BAG vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 (NZA 7/10, 401 ff.) gelten.

    Das BAG hat zu der im öffentlichen Dienst erfolgten Ablösung des BAT durch den TVöD und TV-L dazu wie folgt ausgeführt: "Damit ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 Rn. 9, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TV § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 17, ZTR 2011, 150).

    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10
    Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BAG 19, Mai 2010 -4 AZR 796/08 - aaO; BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu B IV 1 b der Gründe, BGHZ 164, 297).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2011 - 3 Sa 86/10
    Das BAG hat zu der im öffentlichen Dienst erfolgten Ablösung des BAT durch den TVöD und TV-L dazu wie folgt ausgeführt: "Damit ist die zeitdynamisch ausgestaltete Bezugnahme auf den BAT im Arbeitsvertrag zur statischen geworden, weil das Objekt der Bezugnahme von den Tarifvertragsparteien nicht mehr weiterentwickelt wird" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 Rn. 9, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TV § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 17, ZTR 2011, 150).

    Deshalb hätten die Parteien redlicher Weise für den Fall einer Tarifsukzession das dem im Arbeitsvertrag - Änderungsarbeitsvertrag - benannten tariflichen Regelungswerk nachfolgende tarifliche Regelungswerk vereinbart, weil ein "Einfrieren" der Vergütung auf den Zeitpunkt der Tarifsukzession nicht ihren Interessen entsprach (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2009 -5 AZR 888/08 Rn. 23 aaO, 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 Rn. 32, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 76 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 48; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 Rn. 20 aaO).

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